Die EnEV – kurz für Energieeinsparverordnung – war ein zentrales deutsches Regelwerk zur energetischen Qualität von Gebäuden. Sie legte Anforderungen an die Wärmedämmung, den Energiebedarf und die Anlagentechnik von Neubauten und Bestandsgebäuden fest – einschließlich der Beleuchtung in Nichtwohngebäuden.
Ziel der EnEV war es, den Energieverbrauch im Gebäudesektor zu reduzieren und damit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Für die Lichtplanung bedeutete das unter anderem:
- energieeffiziente Leuchtmittel (z. B. LED statt Halogen),
- intelligente Lichtsteuerungen (z. B. tageslichtabhängige Regelung),
- und die Berücksichtigung von Gesamtenergiebedarf bei der Planung.
Seit 2020 ist die EnEV nicht mehr eigenständig gültig. Ihre Inhalte sind in das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) übergegangen, das nun die rechtlichen Vorgaben zur Energieeffizienz von Gebäuden in einem Gesetz bündelt.
Für unsere Lichtplanung bedeutet das:
Wir berücksichtigen bei jedem Projekt die jeweils geltenden energetischen Anforderungen und beraten Sie zu normgerechten, wirtschaftlichen und nachhaltigen Lichtlösungen – ob bei Neubau, Sanierung oder im Bestand.