Allgemeine Geschäftsbedingungen der LM Service + Verwaltung GmbH
(Stand: 01.2024)

 
1. Geltungsbereich
1.1 Soweit einzelvertraglich nichts anderes ausdrücklich vereinbart worden ist, gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen für sämtliche von uns erbrachte Lieferungen und Leistungen.
1.2 Diese Geschäftsbedingungen erstrecken sich ohne gesonderte Vereinbarung auch auf alle zukünftigen Verträge mit dem Kunden.
1.3 Sämtliche zwischen dem Kunden und uns getroffene Vereinbarungen zur Durchführung des Vertrags sind schriftlich im Auftrag festgehalten und dokumentiert. Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass es keine mündlichen Nebenabreden gibt.
1.4 Eine Abweichung, Änderung oder Ersetzung dieser Geschäftsbedingungen durch anderen Bedingungen oder Vereinbarungen ist für uns nur bindend, wenn dies schriftlich von uns bestätigt wurde und diese Bestätigung durch die Geschäftsführung unseres Unternehmen unterzeichnet wurden.

2. Angebote und Vertragsabschluss
2.1 Sämtliche unserer Angebote sind unverbindlich und freibleibend, sofern nicht eine bestimmte Geltungsdauer vereinbart ist.
2.2 Verbindlich werden Aufträge, Abreden und Zusicherungen erst, mit Zusendung unserer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der bestellten Ware. Weicht unsere Auftragsbestätigung von der Bestellung ab, so hat der Kunde uns dies unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 3 Werktage nach Erhalt der Auftragsbestätigung, mitzuteilen. Andernfalls gilt die Abweichung als genehmigt.
2.3 Im Falle einer telefonischen Bestellung gilt folgendes: Weicht bei telefonischen Bestellungen Umfang oder Art der Lieferung von der Bestellung ab, so gilt die Bestellung als genehmigt, wenn der Kunde die Abweichung nicht uns gegenüber schriftlich innerhalb einer Frist von 5 Werktagen nach Erhalt der Ware rügt und anzeigt.

3. Lieferung, Gefahrenübergang und Liefertermine
3.1 Sofern nichts anderes vereinbart wird, versteht sich die Lieferung ab Sitz unseres Unternehmens. Wir sind zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt.
3.2 Die Kosten für die Versendung der Ware trägt der Kunde. Erklären wir uns einzelvertraglich zur Lieferung an den Kunden, oder an eine von ihm übermittelte Lieferanschrift bereit, geht die Gefahr zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem die Ware unseren Geschäftssitz verlässt. Bei kundenseitig zu vertretenden Verzögerungen der Absendung geht die Gefahr bereits mit der Mitteilung der Versandbereitschaft über. Auf Wunsch des Kunden wird auf seine Kosten die Sendung durch uns gegen alle versicherbaren Risiken versichert.
3.3 Versandart und Verpackung wird nach unserem Ermessen gewählt, insofern hier nichts anderes im Auftrag vereinbart wurde.
3.4 Erklären wir uns zur Einhaltung individueller Lieferfristen / -zeiten bereit, verlängert sich diese Lieferfrist automatisch um den Zeitraum eines von uns nicht zu vertretenden vorübergehenden Leistungshindernisses.
3.5 Gerät der Kunde mit Annahme der Ware in Verzug, so sind wir berechtigt, ab Eintritt des Verzugs einen Pauschalbetrag für die Einlagerung der Ware in Höhe von 1 % des Bruttopreises der Ware pro angefangene Woche zu verlangen, mindestens jedoch EUR 10,00. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Der Kunde trägt im Falle des Annahmeverzuges die Gefahr des Unterganges oder der Verschlechterung der Ware, insofern unsererseits nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
3.6 Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden kann nur erfolgen, wenn wir uns im Verzug befinden und er uns nach Ablauf der Frist schriftlich eine angemessene Nachfrist setzt, in welcher er gleichzeitig die Verweigerung der Leistungsannahme nach Ablauf der Nachfrist androht.
3.7 Die Rücksendung von gelieferter Ware ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung unsererseits zulässig. Erklären wir uns hierzu im Einzelfall bereit, erfolgt die Rücksendung der Ware auf Kosten des Kunden. Eine Gutschrift für Rücksendungen kann nur erfolgen, wenn die retournierte Ware neu und originalverpackt ist. Etwaig gelieferte Originalverpackungen müssen ebenfalls frei von Beschädigungen sein. Fallen für die Rücksendung der an uns retournierten Waren beim Hersteller Rücksendekosten an, so bringen wir diese bei der Erstellung der dazugehörigen Gutschrift an den Kunden entsprechend in Abzug. Eine Rücknahme von kundenspezifisch produzierten Produkten, konfektionierter Ware oder Sonderanfertigungen ist generell ausgeschlossen.

4. Eigentumsvorbehalt
4.1 Wir behalten uns das Eigentum an der verkauften Ware bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung des Kaufpreises vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf alle zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits entstandene Forderungen und auf alle Forderungen aus Folgegeschäften.
4.2 Insofern der Käufer ein Wiederverkäufer ist, darf er die noch in unserem Vorbehaltseigentum stehende Ware im gewöhnlichen, ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern. Er darf sie jedoch weder verpfänden noch oder als Sicherung zu übereignen. Befindet sich der Käufer uns gegenüber im Verzug, entfällt diese Berechtigung, ohne dass es hierzu einer gesonderten Mitteilung bedarf. Eine anderweitige Verfügung über diese Vorbehaltsware ist ausgeschlossen.
4.3 Für den Fall der Veräußerung der gelieferten Vorbehaltsware durch den Käufer an Dritte tritt er die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab.
4.4 Übersteigt der realisierbare Wert der uns aus dem Eigentumsvorbehalt zustehenden Sicherheiten unsere Gesamtforderung gegen den Käufer um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers verpflichtet, die uns aus dieser Vereinbarung zustehenden Sicherheiten nach eigener Wahl bis zur genannten Wertgrenze freizugeben.
4.5 Pfändungen oder Beschlagnahme gelieferter Vorbehaltsware durch Dritte ist uns vom Kunden unverzüglich mitzuteilen und unsere Rechte gegenüber Dritten wahren. Im Übrigen hat der Käufer auf unser Verlangen über den Verbleib der unbezahlten von uns gelieferten Ware und hierüber getätigte Rechtsgeschäfte Auskunft zu geben.

5. Preise; Zahlungsbedingungen
5.1 Sämtliche Preise verstehen sich – soweit nicht anders angegeben – zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
5.2 Soweit nicht anders vereinbart sind Rechnungen vom Kunden innerhalb einer Frist von 7 Tagen ohne Abzug von Skonto zu zahlen. Abweichende Zahlungsziele müssen zwingend schriftlich vereinbart sein.
5.3 Ist der Kunde Unternehmer im Sinne von § 310 BGB ist, haben wir im Falle eines Zahlungsverzuges des Kunden das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Wird dieses Recht ausgeübt können wir mit Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware wieder in unseren Besitz nehmen. Der Kunde ist in diesem Fall dazu verpflichtet den entstandenen Schaden zu ersetzen. Hierfür werden 40% der Auftragssumme vereinbart. Übersteigt die entstandene Schadenshöhe die durch vorstehend vereinbarte Summe, behalten wir uns das Recht zur Geltendmachung eines höheren Schadens vor. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht entstanden ist, oder geringer als die vereinbarte Pauschale ausgefallen ist.
5.4 Eine Aufrechnung mit einer Gegenforderung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts darf der Kunde nur machen, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
5.5 Wir sind zur Entgegennahme von Schecks und Wechseln nicht verpflichtet. Im Falle einer Annahme werden diese nur unter Vorbehalt der Einlösung und erfüllungshalber angenommen. Etwaig hier entstehende Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers.
5.6 Zugesagte Skonti können nur bei pünktlicher Zahlung beansprucht werden. Andernfalls behalten wir uns eine Nachforderung vor.
5.7 Die Abtretung etwaiger Forderungen gegen uns ist ausgeschlossen.
 
6. Mängelrügen, Gewährleistung
6.1 Warenlieferungen müssen vom Kunden im Rahmen der Wareneingangsprüfung im Beisein des Frachtführers auf Vollständigkeit der Anzahl der Packstücke und die Richtigkeit des Empfängers geprüft werden. Darüber hinaus ist die Verpackung auf sichtbare Schäden zu prüfen, welche durch den Kunden hier zu rügen sind und schriftlich auf den Frachtpapieren des Frachtführers festzuhalten sind. Sonstige Rügen betreffend Falschlieferung, unvollständiger Lieferung oder Mängel der Ware müssen vom Kunden spätestens eine Woche nach Übernahme der Ware schriftlich und detailliert erhoben werden, sofern es sich nicht um verborgene Mängel handelt.
6.2 Eine Verhandlung über Mängelrügen schließt nicht unser Recht auf Einwand gegen verspätete oder ungenügende Rügen aus. Die Anerkennung der Mängelansprüche setzt voraus, dass uns Gelegenheit zur Nachprüfung der gelieferten Ware im unveränderten Zustand gegeben wird.
6.3 Bei rechtzeitiger und begründeter Mängelrüge leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ein Recht auf Rückgängigmachung des Kaufvertrags oder Herabsetzung des vereinbarten Kaufpreises steht dem Kunden erst zu, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung zweimal erfolglos war.

6.4 Handelt es sich beim Kunden um Unternehmer im Sinne des § 310 BGB ist, haften wir nicht für Mangelfolgeschäden, außer für den Fall, dass der von uns gelieferten Sache eine zugesicherte Eigenschaft fehlt und diese Zusicherung gerade vor einem Mangelfolgeschaden der konkret aufgetretenen Art schützen sollte.
6.5. Bestehen seitens der Hersteller der von uns verkauften Waren besondere Garantieerklärungen, werden diese von uns im vollen Umfang weitergegeben. Eine eigene Verbindlichkeit unsererseits aus diesen Garantieerklärungen wird damit nicht begründet.
6.6 Sofern der Kunde kein Verbraucher im Sinne von § 474 ff BGB ist, wird die für den Kunden maßgebliche Verjährungsfrist bei Ansprüchen wegen Mangelhaftigkeit der gelieferten Waren in Abweichung von § 438 Abs. I Ziffer 3 BGB auf 1 Jahr verkürzt; ist der Kunde Verbraucher im Sinne von § 474 ff BGB, gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren.
 
7. Sonstige Schadenersatzansprüche
7.1 Für die Verletzung von Pflichten, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszweckes sind, haften wir gegenüber dem Kunden; im Übrigen haften wir dem Grunde nach für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der für uns handelnden Personen verursacht werden. Soweit wir gemäß den Regelungen in Satz 1 dem Grunde nach haften, ist unsere Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen voraussehbaren Schaden begrenzt.
7.2 Die Haftungsbeschränkung gemäß Ziffer 1. erstreckt sich vereinbarungsgemäß auf unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen und etwaig von uns zur Vertragserfüllung eingeschaltete sonstigen Personen.
7.3 Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit haften wir; gleiches gilt für etwaige Ansprüche des Bestellers nach dem Produkthaftungsgesetz oder in dem Fall, dass wir einzelvertraglich eine Garantieverpflichtung übernommen haben.

8. Schlussbestimmungen
8.1 Sollte Teile dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise – gleich aus welchem Rechtsgrund – unwirksam sein, so hat dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten Geschäftsbedingungen zur Folge. Die Regelungen und Bedingungen sind nach deutschen Recht auszulegen und unterliegen diesem Recht. 
8.2 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung, sowie Gerichtsstand ist Fürth (Bayern). Für die vertraglichen Beziehungen gilt ausschließlich Dies gilt auch, wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.